Cannabis Anbau in Kleingartenanlagen untersagt
In Deutschland ist der private Anbau von Cannabis seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Bedingungen legal – aber nicht in Kleingärten.
✅ Was ist erlaubt?
Anbau von bis zu 3 Cannabis-Pflanzen pro volljähriger Person
Nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, z. B.:
Eigene Wohnung
Eigenes Haus mit Garten
Privatgrundstück, das zum dauerhaften Wohnen genutzt wird
Besitzgrenzen:
Zu Hause: bis zu 50 g getrocknetes Cannabis
Unterwegs / öffentlich: maximal 25 g
❌ Was ist nicht erlaubt?
Anbau im Kleingarten oder in der Gartenlaube:
Kleingärten zählen nicht als Wohnsitz nach dem Konsumcannabisgesetz.
Auch wenn du regelmäßig dort bist – kein dauerhafter Aufenthalt = kein Anbau erlaubt.
Ausnahme: Es besteht Bestandsschutz,wenn die Laube vor 1983 bereits offiziell zu Wohnzwecken genutzt wurde.
🔐 Sicherheitsauflagen
Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein – insbesondere:
Keine Einsicht / kein Zugang durch Minderjährige
Sicherer Standort (z. B. abschließbarer Raum, Sichtschutz)
Geruchsbelästigung vermeiden (z. B. Filter, Lüftung)
📌 Fazit:
Ort
Anbau erlaubt?
Anmerkung
Eigene Wohnung / Haus
✅ Ja
Bis zu 3 Pflanzen pro Person
Hausgarten (am Wohnsitz)
✅ Ja
Nur bei dauerhaftem Wohnsitz
Kleingarten / Gartenlaube
❌ Nein (meist)
Nur bei altem Wohnrecht vor 1983
