Stadtverband Emmerich der Kleingärtner 1980 e. V.

Cannabis Anbau in Kleingartenanlagen untersagt

In Deutschland ist der private Anbau von Cannabis seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Bedingungen legal – aber nicht in Kleingärten.

 

Was ist erlaubt?

Anbau von bis zu 3 Cannabis-Pflanzen pro volljähriger Person

Nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, z. B.:

Eigene Wohnung

Eigenes Haus mit Garten

Privatgrundstück, das zum dauerhaften Wohnen genutzt wird

Besitzgrenzen:

Zu Hause: bis zu 50 g getrocknetes Cannabis

Unterwegs / öffentlich: maximal 25 g

 

Was ist nicht erlaubt?

Anbau im Kleingarten oder in der Gartenlaube:

Kleingärten zählen nicht als Wohnsitz nach dem Konsumcannabisgesetz.

Auch wenn du regelmäßig dort bist – kein dauerhafter Aufenthalt = kein Anbau erlaubt.

Ausnahme: Es besteht Bestandsschutz,wenn die Laube vor 1983 bereits offiziell zu Wohnzwecken genutzt wurde.

 

🔐 Sicherheitsauflagen

Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein – insbesondere:

Keine Einsicht / kein Zugang durch Minderjährige

Sicherer Standort (z. B. abschließbarer Raum, Sichtschutz)

Geruchsbelästigung vermeiden (z. B. Filter, Lüftung)

 

📌 Fazit:

Ort

Anbau erlaubt?

Anmerkung

Eigene Wohnung / Haus

✅ Ja

Bis zu 3 Pflanzen pro Person

Hausgarten (am Wohnsitz)

✅ Ja

Nur bei dauerhaftem Wohnsitz

Kleingarten / Gartenlaube

❌ Nein (meist)

Nur bei altem Wohnrecht vor 1983

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.