Arbeitsstundenverordnung

 

🔧 Arbeitsstundenverordnung

(gemäß § 7 der Satzung & § 4 der Beitragsordnung)

 

📌 1. Allgemeine Bestimmungen

 

Gilt für alle Mitglieder zwischen 18 und 70 Jahren

Maßgeblich ist das Kalenderjahr, in dem das jeweilige Alter erreicht wird

Ergänzt die Regelungen in Satzung und Beitragsordnung

 

🕒 2. Pflicht zur Arbeitsstundenleistung

 

10 Arbeitsstunden pro Jahr sind verpflichtend zu leisten

Für nicht geleistete Stunden:
20 € je Stunde werden berechnet
→ Abrechnung erfolgt mit der Beitragsrechnung im Folgejahr

Mehrstunden können gutgeschrieben werden für spätere Jahre

 

🛠️ 3. Was gilt als Arbeitsstunde?

 

Arbeitsstunden sind z. B.:

Pflege, Instandhaltung, Reparaturen auf Gemeinschaftsflächen

Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen (Auf-/Abbau, Organisation, Betreuung)

Tätigkeiten, die dem Verein oder seinen Mitgliedern nützlich sind

 

⚙️ 4. Durchführung & Abrechnung

 

🧍 Eigenverantwortung

Jedes Mitglied sorgt selbstständig für die Ableistung der Stunden

Unterstützung durch Gruppenleiter wird empfohlen

📋 Befreiung bei fehlender Möglichkeit

Wenn keine zumutbare Arbeit angeboten wird, kann der Vorstand
→ auf Antrag eine Befreiung beschließen

💬 Individuelle Ausnahmen (Härtefälle)

In begründeten Fällen (z. B. Krankheit, familiäre Probleme) kann der Vorstand:

nachträgliche Leistung erlauben

teilweise oder vollständige Befreiung erteilen

 

✅ Hinweis

 

Diese Verordnung dient der Pflege und dem Erhalt unserer Gartenanlage sowie dem gemeinschaftlichen Miteinander. Wir bitten alle Mitglieder um aktive Beteiligung und Verlässlichkeit.

 

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