Arbeitsstundenverordnung
🔧 Arbeitsstundenverordnung
(gemäß § 7 der Satzung & § 4 der Beitragsordnung)
📌 1. Allgemeine Bestimmungen
Gilt für alle Mitglieder zwischen 18 und 70 Jahren
Maßgeblich ist das Kalenderjahr, in dem das jeweilige Alter erreicht wird
Ergänzt die Regelungen in Satzung und Beitragsordnung
🕒 2. Pflicht zur Arbeitsstundenleistung
10 Arbeitsstunden pro Jahr sind verpflichtend zu leisten
Für nicht geleistete Stunden:
→ 20 € je Stunde werden berechnet
→ Abrechnung erfolgt mit der Beitragsrechnung im Folgejahr
Mehrstunden können gutgeschrieben werden für spätere Jahre
🛠️ 3. Was gilt als Arbeitsstunde?
Arbeitsstunden sind z. B.:
Pflege, Instandhaltung, Reparaturen auf Gemeinschaftsflächen
Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen (Auf-/Abbau, Organisation, Betreuung)
Tätigkeiten, die dem Verein oder seinen Mitgliedern nützlich sind
⚙️ 4. Durchführung & Abrechnung
🧍 Eigenverantwortung
Jedes Mitglied sorgt selbstständig für die Ableistung der Stunden
Unterstützung durch Gruppenleiter wird empfohlen
📋 Befreiung bei fehlender Möglichkeit
Wenn keine zumutbare Arbeit angeboten wird, kann der Vorstand
→ auf Antrag eine Befreiung beschließen
💬 Individuelle Ausnahmen (Härtefälle)
In begründeten Fällen (z. B. Krankheit, familiäre Probleme) kann der Vorstand:
nachträgliche Leistung erlauben
teilweise oder vollständige Befreiung erteilen
✅ Hinweis
Diese Verordnung dient der Pflege und dem Erhalt unserer Gartenanlage sowie dem gemeinschaftlichen Miteinander. Wir bitten alle Mitglieder um aktive Beteiligung und Verlässlichkeit.
