Stadtverband Emmerich der Kleingärtner 1980 e.V.
Stadtverband Emmerich der Kleingärtner 1980 e.V.          

Beitragsordnung

 

 

  Beitragsordnung des Kleingartenvereins

 

Beschlussdatum: 11.04.2009
Inkrafttreten: sofort
Letzte redaktionelle Änderungen: können durch den Vorstand erfolgen.
Änderungen zu Beiträgen und Gebühren: erfolgen durch Mitgliederversammlung und werden schriftlich mitgeteilt.


  1. Umfasste Zahlungen

Diese Beitragsordnung regelt die Erhebung folgender Positionen:

  • Mitgliedsbeiträge (aktiv/passiv)
  • Pachtzahlungen (eigene Parzelle)
  • Pachtzahlungen (anteilige Gemeinschaftsflächen)
  • Versicherungsbeiträge
  • Strom- und Wasserverbrauch
  • Ersatzzahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden
  • Abschlagszahlungen
  • Umlagen
  • Gebühren
  • Verzugszinsen

  2. Mitgliedsbeiträge

Art

Betrag

Beschreibung

Aktive Mitglieder

10,00 €/Monat

Pächter mit eigenem Garten inkl. Partner/in auf Antrag

Passive Mitglieder

5,00 €/Monat

Fördermitglieder, Unterstützer ohne Parzelle inkl. Partner/in auf Antrag

Weitere Hinweise:

  • Fälligkeit: jährlich ab dem 01.01.
  • Beitrag bei Eintritt im Jahr: anteilig je 1/12 ab dem Aufnahmemonat
  • Ehrenmitglieder: beitragsfrei
  • Enthalten: Verbandszeitung & Beitrag für den Landesverband Rheinland der Kleingärtner e.V.
  • Festsetzung: durch Mitgliederversammlung
  • Rechnungsstellung: jährlich im November oder bei Neuaufnahme

  3. Pachtzahlung – Eigene Parzelle

  • Die Pachtzahlung erfolgt auf Grundlage des Pachtvertrags zwischen Mitglied und Verein.
  • Der Verein leitet die Pacht an den Generalverpächter (Stadt Emmerich am Rhein) weiter.
  • Die Höhe der Pacht richtet sich nach dem Generalpachtvertrag.
  • Die Pacht wird an den Preisindex angepasst und auf volle Euro-Cent je m² aufgerundet.
  • Die berechnete Fläche entspricht der tatsächlichen Größe des Gartens.

  4. Pachtzahlung – Gemeinschaftsflächen

(Dieser Abschnitt war im Text nur angekündigt – wenn du den vollständigen Wortlaut dazu hast, kann ich ihn gern ergänzen.)


 

  1. Beitragspflichtige Zahlungen

Die Beitragsordnung umfasst:

  • Mitgliedsbeiträge (aktiv/passiv)
  • Pacht für eigene Parzelle
  • Pacht für Gemeinschaftsflächen
  • Versicherungsbeiträge
  • Strom- und Wasserverbrauch
  • Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden
  • Umlagen
  • Abschlagszahlungen
  • Gebühren
  • Verzugszinsen

  2. Mitgliedsbeiträge

Kategorie

Beitrag

Hinweise

Aktive Mitglieder

10,00 €/Monat

Pächter + Partner/in auf Antrag

Passive Mitglieder

5,00 €/Monat

Fördermitglieder + Partner/in auf Antrag

Weitere Regelungen:

  • Beitrag wird jährlich erhoben (Fälligkeit: 01.01.).
  • Bei unterjährigem Eintritt anteilige Zahlung (1/12 je Monat).
  • Ehrenmitglieder sind befreit.
  • Enthalten: Verbandszeitung & Landesverbandsbeitrag.
  • Rechnungslegung erfolgt jährlich im November.

  3. Pachtzahlungen

a) Eigene Parzelle

  • Höhe nach Generalpachtvertrag mit der Stadt Emmerich
  • Weiterleitung durch den Verein an die Stadt
  • Preisangleichung nach Preisindex, auf volle €-Cent/m² gerundet
  • Fälligkeit: jährlich ab 01.01., Abrechnung im November

b) Gemeinschaftsflächen

  • Anteil wird berechnet:
    Gesamtfläche der Freiflächen ÷ Anzahl verpachteter Gärten
  • Auch nicht verpachtete Parzellen fließen in die Berechnung ein
  • Fälligkeit wie bei eigener Parzelle

  4. Versicherungsbeiträge

  • Sammelversicherung (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glasbruch, Sturm)
  • Keine Einzelpolicen – Abwicklung zentral über den Verein
  • Beiträge bestehen aus:
    • Grundversicherung
    • ggf. Höherversicherung
    • ggf. Zusatzversicherung

Beispielrechnung (Stand 2008):

Versicherung

Beitrag

Abdeckung

Gebäude (10.000 €)

36,00 €

inkl. Feuer, Sturm, Glasbruch

Inhalt (5.000 €)

24,00 €

inkl. Feuer, Einbruch, Vandalismus

Gesamt:

60,00 €

jährlich

  • Details laut Merkblatt Kleingartenversicherungsdienst (KVD)
  • Fälligkeit: jährlich ab 01.01., mit Jahresrechnung

  5. Wasser- und Stromverbrauch

  • Gärten sind mit Wasser- und Stromzählern ausgestattet
  • Jährliche Ablesung am 01.11. durch Vorstand oder Beauftragte
  • Verbrauchsabrechnung erfolgt über:

Strom:

  • Lieferpreis + Energieverlustverteilung + Grundpreisanteil + MwSt
  • Preis je kWh wird jährlich festgelegt
  • Rechnung: Verbrauch (kWh) × Einzelpreis → fällig mit Jahresrechnung

Wasser:

  • Lieferpreis + Grundpreisanteil + MwSt
  • Rechnung: Verbrauch (m³) × Einzelpreis → fällig mit Jahresrechnung

Abschlagszahlung:

  • Etwa 2/3 des Vorjahresverbrauchs wird vorausgezahlt
  • Verrechnung erfolgt im Folgejahr

  6. Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden

  • Gilt für Pflichtstunden, die nicht erbracht wurden
  • Seit 01.01.2021:
    • 20,00 € pro nicht geleisteter Stunde
  • Fällig mit der Jahresrechnung

  7. Umlagen

  • Werden ausschließlich von der Mitgliederversammlung beschlossen
  • Versammlung legt auch Zahlungszeitpunkt und Höhe fest
  • Umlagen sind verbindlich für alle Mitglieder

  8. Gebühren

Gebühr

Betrag

Beschreibung

Aufnahmegebühr bei Pächterwechsel

100,00 €

z. B. für Zeitungsbezug, Vertragsgestaltung, Ummeldung

→ davon an Freud- und Leidkasse

25,00 €

Anteil der obigen Gebühr

Neuaufnahme auf ungenutztem Grundstück

250,00 €

inkl. Wasseranschluss + Stromanschluss (bis 50 m)

Mahngebühr 1. Mahnung

3,00 €

bei Zahlungsverzug

Mahngebühr 2. Mahnung

5,00 €

bei wiederholtem Verzug

Mahngebühr 3. Mahnung

10,00 €

bei weiterem Verzug


  9. Verzugszinsen

  Gesetzliche Grundlage:

  • Gemäß § 286 BGB gerät ein Schuldner bei nicht fristgerechter Zahlung in Verzug
  • Ab 3. Mahnung wird Verzugszins fällig

  Zinssatz:

  • Seit dem 01.01.2002:
    5 % über dem Basiszinssatz (laut § 288 Abs. 1 BGB)
  • Basiszinssatz: wird halbjährlich (01.01. & 01.07.) durch die EZB festgelegt
  • Beispiel (Stand 01.07.2008):
    Basiszinssatz = 3,19 % → Verzugszins = 8,19 %

  Berechnung:

  • Zinstage: 360-Tage-Jahr (30 Tage/Monat)
  • Zinslauf: ab dem 01.01. des Folgejahres, wenn Zahlung ausbleibt und 3 Mahnstufen erreicht sind

  10. Stundung & Ratenzahlung

In sozial schwierigen Lagen sind Zahlungserleichterungen möglich:

  • Stundung oder Ratenzahlung möglich durch Entscheidung von:
    • 1. Vorsitzende/r
    • Kassierer oder

Bedingungen:

  • Schriftliche Vereinbarung erforderlich
  • Aufnahme in Mitgliederakte
  • Monatliche Raten, max. bis zur nächsten Jahresrechnung
  • Keine Verzinsung (aus sozialer Verantwortung)
  • Zusätzliche Arbeitsstunden werden nach Möglichkeit gewünscht

  11. Rechtlicher Hinweis zum Preisindex

Der Preisindex dient zur Anpassung der Pacht (z. B. durch Inflationsentwicklung). Er misst die durchschnittliche Preisveränderung eines repräsentativen Warenkorbs in einem bestimmten volkswirtschaftlichen Bereich.


  12. Versicherungspartner

Versicherungen erfolgen zentral über eine Sammelversicherung:

  • Versicherer:
    Basler Securitas Versicherungs-AG
    – vertreten durch: KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH
    – Adresse: Kaiser-Wilhelm-Ring 12, 50672 Köln
    – Tel.: (0221) 913812-0
  • Versicherungsnehmer:
    Landesverband Rheinland der Kleingärtner e. V
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