Beitragsordnung des Kleingartenvereins
Beschlussdatum: 11.04.2009
Inkrafttreten: sofort
Letzte redaktionelle Änderungen: können durch den Vorstand erfolgen.
Änderungen zu Beiträgen und Gebühren: erfolgen durch Mitgliederversammlung und werden schriftlich mitgeteilt.
1. Umfasste Zahlungen
Diese Beitragsordnung regelt die Erhebung folgender Positionen:
- Mitgliedsbeiträge (aktiv/passiv)
- Pachtzahlungen (eigene Parzelle)
- Pachtzahlungen (anteilige Gemeinschaftsflächen)
- Versicherungsbeiträge
- Strom- und Wasserverbrauch
- Ersatzzahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden
- Abschlagszahlungen
- Umlagen
- Gebühren
- Verzugszinsen
2. Mitgliedsbeiträge
Art
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Betrag
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Beschreibung
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Aktive Mitglieder
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10,00 €/Monat
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Pächter mit eigenem Garten inkl. Partner/in auf Antrag
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Passive Mitglieder
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5,00 €/Monat
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Fördermitglieder, Unterstützer ohne Parzelle inkl. Partner/in auf Antrag
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Weitere Hinweise:
- Fälligkeit: jährlich ab dem
01.01.
- Beitrag bei Eintritt im Jahr: anteilig je
1/12 ab dem Aufnahmemonat
- Ehrenmitglieder: beitragsfrei
- Enthalten: Verbandszeitung & Beitrag für
den Landesverband Rheinland der Kleingärtner e.V.
- Festsetzung: durch
Mitgliederversammlung
- Rechnungsstellung: jährlich im November oder
bei Neuaufnahme
3. Pachtzahlung – Eigene
Parzelle
- Die Pachtzahlung erfolgt auf Grundlage des Pachtvertrags zwischen Mitglied und Verein.
- Der Verein leitet die Pacht an den Generalverpächter (Stadt Emmerich am Rhein) weiter.
- Die Höhe der Pacht richtet sich nach dem Generalpachtvertrag.
- Die Pacht wird an den Preisindex angepasst und auf volle Euro-Cent je m² aufgerundet.
- Die berechnete Fläche entspricht der tatsächlichen Größe des Gartens.
4. Pachtzahlung – Gemeinschaftsflächen
(Dieser Abschnitt war im Text nur angekündigt – wenn du den vollständigen Wortlaut dazu hast, kann ich ihn gern
ergänzen.)
1. Beitragspflichtige Zahlungen
Die Beitragsordnung umfasst:
- Mitgliedsbeiträge (aktiv/passiv)
- Pacht für eigene Parzelle
- Pacht für Gemeinschaftsflächen
- Versicherungsbeiträge
- Strom- und Wasserverbrauch
- Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden
- Umlagen
- Abschlagszahlungen
- Gebühren
- Verzugszinsen
2. Mitgliedsbeiträge
Kategorie
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Beitrag
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Hinweise
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Aktive Mitglieder
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10,00 €/Monat
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Pächter + Partner/in auf Antrag
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Passive Mitglieder
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5,00 €/Monat
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Fördermitglieder + Partner/in auf Antrag
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Weitere Regelungen:
- Beitrag wird jährlich erhoben (Fälligkeit: 01.01.).
- Bei unterjährigem Eintritt anteilige Zahlung (1/12 je Monat).
- Ehrenmitglieder sind befreit.
- Enthalten: Verbandszeitung & Landesverbandsbeitrag.
- Rechnungslegung erfolgt jährlich im November.
3. Pachtzahlungen
a) Eigene Parzelle
- Höhe nach Generalpachtvertrag mit der Stadt Emmerich
- Weiterleitung durch den Verein an die Stadt
- Preisangleichung nach Preisindex, auf volle €-Cent/m² gerundet
- Fälligkeit: jährlich ab 01.01., Abrechnung im November
b) Gemeinschaftsflächen
- Anteil wird berechnet:
Gesamtfläche der Freiflächen ÷ Anzahl verpachteter Gärten
- Auch nicht verpachtete Parzellen fließen in die Berechnung ein
- Fälligkeit wie bei eigener Parzelle
4. Versicherungsbeiträge
- Sammelversicherung (Feuer, Diebstahl,
Vandalismus, Glasbruch, Sturm)
- Keine Einzelpolicen – Abwicklung zentral über den Verein
- Beiträge bestehen aus:
- Grundversicherung
- ggf. Höherversicherung
- ggf. Zusatzversicherung
Beispielrechnung (Stand 2008):
Versicherung
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Beitrag
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Abdeckung
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Gebäude (10.000 €)
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36,00 €
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inkl. Feuer, Sturm, Glasbruch
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Inhalt (5.000 €)
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24,00 €
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inkl. Feuer, Einbruch, Vandalismus
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Gesamt:
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60,00 €
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jährlich
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- Details laut Merkblatt Kleingartenversicherungsdienst (KVD)
- Fälligkeit: jährlich ab 01.01., mit Jahresrechnung
5. Wasser- und Stromverbrauch
- Gärten sind mit Wasser- und Stromzählern ausgestattet
- Jährliche Ablesung am 01.11. durch Vorstand
oder Beauftragte
- Verbrauchsabrechnung erfolgt über:
Strom:
- Lieferpreis + Energieverlustverteilung + Grundpreisanteil + MwSt
- Preis je kWh wird jährlich festgelegt
- Rechnung: Verbrauch (kWh) × Einzelpreis → fällig mit Jahresrechnung
Wasser:
- Lieferpreis + Grundpreisanteil + MwSt
- Rechnung: Verbrauch (m³) × Einzelpreis → fällig mit Jahresrechnung
Abschlagszahlung:
- Etwa 2/3 des Vorjahresverbrauchs wird vorausgezahlt
- Verrechnung erfolgt im Folgejahr
6. Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden
- Gilt für Pflichtstunden, die nicht erbracht wurden
- Seit 01.01.2021:
- 20,00 € pro nicht geleisteter Stunde
- Fällig mit der Jahresrechnung
7. Umlagen
- Werden ausschließlich von der Mitgliederversammlung beschlossen
- Versammlung legt auch Zahlungszeitpunkt und Höhe fest
- Umlagen sind verbindlich für alle Mitglieder
8. Gebühren
Gebühr
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Betrag
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Beschreibung
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Aufnahmegebühr bei Pächterwechsel
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100,00 €
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z. B. für Zeitungsbezug, Vertragsgestaltung, Ummeldung
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→ davon an Freud- und Leidkasse
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25,00 €
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Anteil der obigen Gebühr
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Neuaufnahme auf ungenutztem Grundstück
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250,00 €
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inkl. Wasseranschluss + Stromanschluss (bis 50 m)
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Mahngebühr 1. Mahnung
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3,00 €
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bei Zahlungsverzug
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Mahngebühr 2. Mahnung
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5,00 €
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bei wiederholtem Verzug
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Mahngebühr 3. Mahnung
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10,00 €
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bei weiterem Verzug
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9. Verzugszinsen
Gesetzliche Grundlage:
- Gemäß § 286 BGB gerät ein Schuldner bei nicht fristgerechter Zahlung in
Verzug
- Ab 3. Mahnung wird Verzugszins fällig
Zinssatz:
- Seit dem 01.01.2002:
5 % über dem Basiszinssatz (laut § 288 Abs. 1 BGB)
- Basiszinssatz: wird halbjährlich (01.01. & 01.07.) durch die EZB festgelegt
- Beispiel (Stand 01.07.2008):
Basiszinssatz = 3,19 % → Verzugszins = 8,19 %
Berechnung:
- Zinstage: 360-Tage-Jahr (30 Tage/Monat)
- Zinslauf: ab dem 01.01. des Folgejahres, wenn Zahlung ausbleibt und 3 Mahnstufen erreicht
sind
10. Stundung & Ratenzahlung
In sozial schwierigen Lagen sind Zahlungserleichterungen möglich:
- Stundung oder Ratenzahlung möglich durch
Entscheidung von:
- 1. Vorsitzende/r
- Kassierer oder
Bedingungen:
- Schriftliche Vereinbarung erforderlich
- Aufnahme in Mitgliederakte
- Monatliche Raten, max. bis zur nächsten
Jahresrechnung
- Keine Verzinsung (aus sozialer Verantwortung)
- Zusätzliche Arbeitsstunden werden nach
Möglichkeit gewünscht
11. Rechtlicher Hinweis zum Preisindex
Der Preisindex dient zur Anpassung der Pacht (z. B. durch Inflationsentwicklung). Er misst die
durchschnittliche Preisveränderung eines repräsentativen Warenkorbs in einem bestimmten volkswirtschaftlichen Bereich.
12. Versicherungspartner
Versicherungen erfolgen zentral über eine Sammelversicherung:
- Versicherer:
Basler Securitas Versicherungs-AG
– vertreten durch: KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH
– Adresse: Kaiser-Wilhelm-Ring 12, 50672 Köln
– Tel.: (0221) 913812-0
- Versicherungsnehmer:
Landesverband Rheinland der Kleingärtner e. V