Gartenordnung
🌿 Allgemeine Bedeutung von Kleingärten
Teil des öffentlichen Grüns in Städten und Gemeinden
Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
Möglichkeit zur Selbstversorgung mit Obst und Gemüse
Ort der Erholung, Freizeitgestaltung und des sozialen Austauschs
Förderung des gemeinschaftlichen Engagements
⚖️ Rechtsgrundlagen
Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 28.02.1983
Pachtverträge mit Städten und Gemeinden (General- oder Zwischenpacht)
Vereinssatzung, Gartenordnung und ggf. örtliche Vorschriften bindend
Vorschriften zu Baugrößen, Nutzung und Gestaltung gelten verbindlich
🛠️ Bauliche und technische Regelungen
Laube: Max. 24 m², nicht zum Wohnen, nur mit Genehmigung
Gewächshaus: Max. 10 m², max. 2,5 m hoch
Grillkamin: Max. 1 m hoch, Abstand zum Wald beachten
Frühbeete/Tunnel: Genehmigungsfrei bis bestimmte Maße
Gerätehäuser, feste Markisen, Antennen, Keller u. ä.: Verboten
Toiletten: Nur Camping- oder Trockentoiletten erlaubt
🚜 Gartenpflege & Nutzung
Pflicht zur kleingärtnerischen Nutzung (Eigenversorgung mit Obst/Gemüse)
Kein reiner Ziergarten, keine gewerbliche Nutzung
Fachgerechte Pflege von Pflanzen, Gehölzen und Wegen erforderlich
Kompostierung pflanzlicher Abfälle im Garten (max. Maße beachten)
Pflanzenschutz: Vorrang für biologische, umweltschonende Mittel
Düngung: Kein Mineraldünger, kein Mistlager
🌳 Bepflanzung & Gestaltung
Nur niedrigwachsende Obstgehölze empfohlen (Buschbäume, Spindel)
Hochstämmige Bäume: Nur 1 Stück als Schattenspender erlaubt
Grenzabstände und Standflächen gemäß Pflanzliste einhalten
Keine Hecken zwischen Gärten, keine Spaliere als Zäune
Garten muss ins Gesamtbild der Anlage passen (keine grellen Farben etc.)
🚶♂️ Gemeinschaft & Verhalten
Öffentliche Zugänglichkeit der Anlage für Fußgänger
Gemeinschaftsanlagen (Wege, Zäune, Gebäude) pfleglich behandeln
Teilnahme an Gemeinschaftsarbeit ist Pflicht (Arbeitsstunden)
Geräte dürfen nur zu zulässigen Zeiten betrieben werden (Ruhezeiten!)
Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn, Kindern und Besuchern oberstes Gebot
Hunde: Anleinpflicht, kein Zutritt zu fremden Gärten
🚗 Fahr- & Wegeregeln
Befahren der Anlage nur zum Be-/Entladen und nur samstags bis 16 Uhr
Tempo: Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h), höchste Vorsicht
Parken in der Anlage verboten – sofortiges Entfernen nach Entladung
Schäden sofort melden und auf eigene Kosten beheben
Schwerlastverkehr nur mit Antrag und Auflagen (Fahrbahnschutz, Trockenheit)
💧 Strom- und Wasserversorgung
Strom: Nur mit Genehmigung, VDE-Vorschriften beachten
Wasser: Kein Anschluss in Laube erlaubt, sparsam verwenden
Frostschutz im Winter beachten, Verbrauch wird anteilig abgerechnet
Brunnen und Pumpen verboten
📢 Bekanntmachungen & Zutrittsrecht
Aushänge am Schwarzen Brett sind verbindlich
Vereinsvertreter dürfen Gärten zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreten
In Notfällen Zutritt auch ohne Pächter möglich
🚫 Was ist nicht erlaubt? (Auswahl)
Dauerhaftes Wohnen / Übernachten
Tierhaltung (z. B. Hühner, Kaninchen)
Verbrennen von Gartenabfällen
Antennen und Sat-Schüsseln an/in Lauben
Feste Bauten ohne Genehmigung
Nicht-kleingärtnerische Nutzung (z. B. Partyhütte, Abstellplatz)
📝 Zusätzliche Hinweise
Jede Gartenanlage kann weitere spezifische Regeln haben
Aktueller Stand der Regelung: Juli 2009 (laut deiner Vorlage)
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten – regelmäßig informieren!
