Allgemeine Bedeutung der Kleingärten
- Teil des öffentlichen Grüns in Städten und Gemeinden.
- Beitrag zur Verbesserung des Lebensraums.
- Möglichkeit zur Selbstversorgung mit Obst und Gemüse.
- Dienen der Erholung und Freizeitgestaltung.
Soziale Funktion
- Ausgleich zur beruflichen Tätigkeit.
- Kleingartenanlagen sind öffentlich zugänglich und dienen allen Bürgern zur Erholung.
- Kleingärtner sollen aktiv im Verein mitwirken.
Rechtsgrundlagen
- Bundeskleingartengesetz vom
28.02.1983.
- Zwischenpachtvertrag / Generalpachtvertrag mit der Stadt.
- Satzung des Vereins und ergänzende
Gartenordnungen sind bindend.
- Maße und Vorschriften richten sich nach örtlichen Gegebenheiten.
♻️ Abfallentsorgung
- Kompostierung von geeigneten Gartenabfällen
im eigenen Garten.
- Andere Abfälle sind selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Verbrennen von Gartenabfällen ist
verboten.
Bauliche Anlagen
- Nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.
- Keine Erweiterungen erlaubt.
- Müssen in einwandfreiem Zustand gehalten werden.
- Ggf. Nachbarrecht beachten.
Bekanntmachungen
- Aushänge am Schwarzen Brett oder in Kästen sind
verbindlich.
- Unkenntnis schützt nicht vor Nachteilen.
Befahren der Gartenwege
- Nur zum Be- und Entladen schwerer oder
sperriger Gegenstände erlaubt, samstags bis 16 Uhr.
- Schritttempo (4–7 km/h) ist
Pflicht.
- Fußgänger und spielende Kinder haben Vorrang.
- In Sonderfällen (z. B. Baumaterial-Lieferung) auch an anderen Tagen mit
Vorstandsgenehmigung.
- Generell gilt: Höchste Rücksichtnahme im gesamten Bereich.
Befahren der Gartenanlage – Ergänzende Regeln
- Schäden durch Befahren:
- Bei Schäden an Pflanzen, Beeten, Zäunen etc. →
Sofortige Information des Geschädigten und Schadensbeseitigung durch den Verursacher.
- Schäden an Wegen/Fahrbahnen:
- Unverzügliche Meldung an den
Vorstand.
- Haftung durch den Verursacher (Pächter oder
Mitglied).
- Schwere Fahrzeuge (> 7,5 t):
- Nur mit gesondertem Antrag erlaubt.
- Striktes Fahrverbot bei Nässe.
- Fahrbahnschutz durch Bohlen, Metallplatten
o. ä. ist Pflicht.
- Parkverbot:
- Abstellen von Fahrzeugen in der Anlage ist verboten.
- Fahrzeuge sind nach Be-/Entladen sofort zu entfernen und auf dem Parkplatz
abzustellen.
- Ausnahmegenehmigungen:
- Nur bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich
gehbehindert).
- Antrag muss schriftlich erfolgen.
Antennen
- Verboten: Errichtung von Antennen (TV, Radio,
Funk) an/in Lauben oder Gärten.
Bienenhaltung
- Erlaubt (dauerhaft oder als Wandervölker),
aber:
- Genehmigung des Verpächters erforderlich.
- Imker muss:
- einem Fachverband angehören
- eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Gesetzliche Vorschriften zur Bienenhaltung
sind zu beachten.
Düngung
- Hinweis auf weitere Regelung unter dem Punkt Pflanzenschutz (noch nicht enthalten in deinem
Textabschnitt).
Farbgestaltung
- Farbwahl darf nicht das Bild des Einzelgartens oder der Gesamtanlage stören.
- Grelle Farben sind zu vermeiden, um eine
harmonische Einordnung in die Landschaft zu gewährleisten.
Frühbeete & Gewächstunnel
- Genehmigungsfrei, wenn folgende Maße nicht
überschritten werden:
- Frühbeete: max. 0,5 m Höhe
- Gewächstunnel: max. 0,7 m Höhe
- Größere Konstruktionen → Genehmigung durch
den Vorstand erforderlich.
Gasversorgung
- Erlaubt: Eine 11-kg-Flüssiggasflasche je Raum
- Installationen nur durch Fachbetriebe.
- Kaminanlagen sind verboten.
Gemeinschaftsanlagen &
-einrichtungen
- Pfleglicher Umgang:
- Zäune, Tore, Wege, Gebäude etc. müssen sorgfältig behandelt werden.
- Meldepflicht & Schadenersatz:
- Schäden, die von Pächtern oder deren Angehörigen verursacht wurden, sind sofort dem Verein zu
melden.
- Der Verursacher ist zur fachgerechten Wiederherstellung oder Kostenübernahme
verpflichtet.
Gemeinschaftsarbeit & -leistungen
- Zweck:
- Dient Bau, Pflege und Erhalt von Gemeinschaftsanlagen und Vereinseigentum.
- Verpflichtung:
- Alle Pächter (ggf. auch weitere Mitglieder)
sind zur Teilnahme verpflichtet.
- Zusätzliche Aufgaben:
- Auch bei Festorganisation oder Vereinsdiensten können Arbeitsstunden angesetzt werden.
- Pflicht zur Eigenleistung:
- Arbeitsstunden sind selbst zu leisten, nicht übertragbar ohne Genehmigung.
- Ersatzleistung bei Nichtteilnahme:
- Bei Verweigerung darf der Verein eine Ersatzgebühr verlangen (Höhe per Vereinsbeschluss).
- Ausnahmen:
- In Sonderfällen kann der Verein auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Hinweis: Genaue Details zur Ableistung der Arbeitsstunden siehe separate Regelung.
Gerätenutzung
- Technische Vorgaben:
- Geräte (z. B. Rasenmäher, Heckenscheren) müssen den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (TA
Lärm) entsprechen.
- Betriebszeiten:
- Geräte dürfen nicht betrieben werden:
- 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
- 22:00 – 07:00 Uhr (Nachtruhe)
- An Sonn- und
Feiertagen
Gerätehäuser
- Verboten:
- Zusätzliche Baukörper wie Gerätehäuser sind
nicht erlaubt.
Gestaltung des Kleingartens
- Allgemeiner Eindruck:
- Gestaltung darf den harmonischen Gesamteindruck der Anlage nicht stören.
- Kompostbehälter, Wasserspeicher etc. müssen sicher und unauffällig angelegt sein.
- Rücksicht auf Nachbarn:
- Kulturen im Nachbargarten dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Hochstämmige Bäume sind verboten,
außer:
- Ein (1) hochstämmiger Obstbaum als
Schattenspender vor der Laube ist erlaubt.
Bepflanzung im Kleingarten
3. Empfohlene Baumformen:
- Nur Buschbäume oder Spindelbüsche auf schwachwachsender Unterlage
empfohlen.
- Pflicht des Kleingärtners: Fachgerechter
Schnitt von Bäumen und Sträuchern.
4. Grenzabstände & Standflächen
(Anhaltswerte)
Pflanzenart
|
Grenzabstand (m)
|
Standfläche (m²)
|
Hochstamm
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5,0
|
10,0 × 10,0 = 100,0
|
Halbstamm/Busch (größere Form)
|
2,5
|
5,0 × 5,0 = 25,0
|
Busch (kleinere Form)
|
2,0
|
4,0 × 4,0 = 16,0
|
Spindelbusch
|
1,5
|
3,0 × 1,5 = 4,5
|
Schwarze Johannisbeere
|
2,0
|
2,0 × 2,0 = 4,0
|
Rote Johannisbeere / Stachelbeere
|
1,5
|
1,5 × 1,5 = 2,25
|
Brombeere
|
1,5
|
1 Stock á 3 lfd. Meter
|
Himbeere
|
1,0
|
2 Stöcke á 1 lfd. Meter
|
5. Wertminderung bei Nicht-Einhaltung:
- Bei zu geringer Pflanzung → im Falle einer Gartenaufgabe:
- Keine oder nur eingeschränkte Entschädigung,
evtl. Pflicht zur Entfernung.
6. Überwuchs & Wege:
- Keine störenden Äste/Zweige in Nachbargärten
oder über Wege.
- Begehbarkeit der Wege muss gewährleistet
bleiben.
7. Abgrenzung & Rücksichtnahme:
- Spaliere und Bohnengerüste dürfen
nicht als Zaun verwendet werden.
- Hecken zwischen Gärten sind zu vermeiden.
- Pflanzungen dürfen Nachbargärten nicht einschränken (Sonne, Raum, Sicht etc.).
Gewächshäuser
- Nur kleingärtnerische Nutzung erlaubt.
- Maximale Größe:
- 10 m² Grundfläche,
- 2,5 m Firsthöhe.
- Nur punktuelle Betonfundamente, Verankerung
gegen Sturm erforderlich.
- Keine Nutzung als Lagerraum o. Ä.
Grillkamine
- Erlaubt: Max. 1 m Gesamthöhe.
- Feuerrechtliche Vorschriften beachten.
- Verbot in Gärten < 100 m Abstand
zum Wald.
- Nicht regelkonforme Anlagen → müssen
verkleinert oder abgebaut werden.
Holzschutzmittel
Verboten:
- Phenol- oder Carbolsäurehaltige Mittel.
- Altöle o. Ä.
Empfohlene Maßnahmen:
- Mehrschichtige Holzbehandlung,
Endbeschichtung biozidfrei.
- Kesseldruck- oder Öldruckimprägnierung bevorzugen → kein weiterer Schutz nötig.
- Farbliche Lasuren schützen die Oberfläche
wirksam.
- Bei unbehandeltem Holz nur Mittel mit:
- ✅ RAL-Gütezeichen
- ✅ Blauer Umweltengel
Hunde
- Hunde dürfen nur angeleint auf den Wegen geführt werden.
- Kein Zutritt zu fremden Gärten. Für
Schäden oder Verunreinigungen haftet der Hundebesitzer und muss selbst beseitigen bzw. ersetzen.
Kinderspielplätze
- Benutzung auf eigene Gefahr.
- Der Verein ist für die Sicherheit und Wartung der Spielgeräte verantwortlich.
Kleingärtnerische Nutzung
- Nutzung ausschließlich kleingärtnerisch:
- Eigenversorgung durch eigene Arbeit oder Familienhilfe.
- Nicht gewerblich!
- Einseitiger Anbau (Monokultur) und
ausschließlicher Ziergarten sind verboten.
♻️ Kompostbehälter
- Pflanzliche Abfälle sind zu kompostieren.
- Höchstmaße für Kompostbehälter:
- Länge: 2,5 m, Breite: 1,2 m, Höhe: 1,0 m
- Kein Störfaktor für Nachbarn oder Anlage –
ggf. Sichtschutz durch Pflanzen.
Lauben
- Genehmigungspflichtig! Antrag über den
Verein.
- Max. 24 m² Grundfläche, nicht zum
Wohnen geeignet.
- Bau nur nach schriftlicher Genehmigung, mit
vorgeschriebenen Materialien.
- Keine Keller, Gruben o. ä.
- Ein Schacht für die Wasseruhr ist erlaubt und muss zugänglich bleiben.
Öffnungszeiten
- Die Anlage muss für Fußgänger öffentlich zugänglich sein.
Laub- und Nadelbäume
- Nicht erlaubt, da sie nicht
kleingärtnerisch nutzbar sind.
- Entfernung im Gemeinschaftsbereich nur unter
Beachtung örtlicher Baumschutzsatzungen.
Pflanzenschutz
- Es gilt der integrierte Pflanzenschutz:
- Naturnahe Methoden vor chemischer
Bekämpfung.
- Gemeindesatzungen beachten!
- Verboten:
- Pestizide
- Mineraldünger (chemisch)
- Stattdessen: biologische, organische, nitratfreie Naturdünger
- Frisch angefahrener Mist ist sofort
zu verarbeiten.
- Keine Lagerung in Haufen →
Wasserschutz!
Pflegepflichten
- Pflanzen und Anlagen sind laufend zu pflegen und zu unterhalten.
- Anordnungen zur Schädlingsbekämpfung sind
fristgerecht zu befolgen.
- Fachliche Beratung durch Vereinsberater oder
Fachkräfte bei Pflanzenschutzmaßnahmen.
- Vogelschutz, Bienenschutz, Gewässerschutz beachten!
- Gemeinsame Maßnahmen → Kostenbeteiligung
durch den Pächter.
Planschbecken
- Erlaubt, wenn nicht fest mit dem
Boden verbunden.
- Maximalmaße:
- Durchmesser: 2,5 m
- Höhe: 0,6 m
- Örtliche Gegebenheiten (z. B. Nachbarn,
Gelände) sind zu beachten.
Regenwasser
- Regenwasser vom Dach oder befestigten Flächen muss im eigenen Garten versickern.
Rücksichtnahme
- Keine Belästigung, Störung oder Schädigung anderer (z. B. durch Lärm, Rauch, Gerüche).
- Gilt für Pächter, Angehörige und Gäste.
Sicht- & Windschutz
- Grüne Hecke bis 1,50 m am Laubensitzplatz
erlaubt.
- Feste Blenden brauchen
Genehmigung.
- Fest installierte Markisen sind verboten.
⚡ Stromversorgung
- Neue Stromanschlüsse nur mit Genehmigung.
- VDE-Richtlinien und Vorschriften des
Stromanbieters sind einzuhalten.
- Messeinrichtungen & Verbrauchsabrechnung orientieren sich an der Wasserversorgung.
Teiche
- Zierteiche und Feuchtbiotope bis max.
15 m² Grundfläche sind zulässig.
Telefon
- Telefonanschlüsse im Garten sind erlaubt.
Terrassen
- Genehmigungspflichtig, wenn eine
Treppe oder Stützmauer nötig ist.
Tierhaltung
- Nicht gestattet, auch nicht
ausnahmsweise.
Toiletten
- Nur Camping-/Trockentoilette erlaubt.
- Wasser- und Chemietoiletten verboten.
- Entsorgung nur an vorgesehener Stelle zulässig.
Wasserversorgung
- Anlage pfleglich behandeln, Wasser sparsam verbrauchen.
- Frostperiode = Wasser abgestellt.
- Gemeinschaftsverbrauch = anteilig verteilt.
- Verein kann Messeinrichtungen vorschreiben (auf Kosten des Pächters).
- Pächter zahlt eigenen Verbrauch +
Anteil am Schwund.
- Reparaturkosten:
- Anlage: anteilig
- Ab Messeinrichtung oder eigene Schäden: Pächter
- Kein Wasseranschluss in der Laube erlaubt.
- Brunnen (Pumpen) sind verboten.
Wegebenutzung & -pflege
- Fahrzeuge dürfen Wege nicht befahren oder abgestellt werden.
- Anlieger halten Wege bis zur Mitte sauber.
- Begleitgrün nur mit vorheriger
Absprache schneiden/pflegen.
- Verein kann abweichende Regelungen beschließen.
- Bei Transporten verschmutzte Wege sofort reinigen.
Gesamtfazit:
- Nutzung & Pflichten
- Anlage & Ausstattung
- Verhalten & Rücksichtnahme
- Technik, Wasser, Strom
- Ökologie & Umweltschutz
Wege im Kleingarten
- Nur wasserdurchlässige Wege zulässig (kein
Beton, kein Asphalt).
- Ungeeignete Materialien zur Einfassung verboten (z. B. Plastik, Eternit, Flaschen, Dachpfannen, stehende Ziegel).
- Grund: Unfallgefahr vermeiden.
Wohnen im Garten
- Dauerhaftes Wohnen oder Übernachten in der Laube ist verboten.
Zäune
- Zur Straße hin:
- Einheitlicher Jägerzaun, 80 cm hoch.
- Zwischen Gärten:
- Maschendraht, 80 cm hoch,
Maschenweite 40 mm.
Zutrittsrecht
- Beauftragte des Verpächters oder Vereins dürfen zur Aufgabenerfüllung den Garten
betreten.
- In Abwesenheit des Pächters nur bei
unmittelbar drohender Gefahr erlaubt.
Stand der Ordnung