Gartenordnung

 

🌿 Allgemeine Bedeutung von Kleingärten

 

Teil des öffentlichen Grüns in Städten und Gemeinden

Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz

Möglichkeit zur Selbstversorgung mit Obst und Gemüse

Ort der Erholung, Freizeitgestaltung und des sozialen Austauschs

Förderung des gemeinschaftlichen Engagements

 

⚖️ Rechtsgrundlagen

 

Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 28.02.1983

Pachtverträge mit Städten und Gemeinden (General- oder Zwischenpacht)

Vereinssatzung, Gartenordnung und ggf. örtliche Vorschriften bindend

Vorschriften zu Baugrößen, Nutzung und Gestaltung gelten verbindlich

 

🛠️ Bauliche und technische Regelungen

 

Laube: Max. 24 m², nicht zum Wohnen, nur mit Genehmigung

Gewächshaus: Max. 10 m², max. 2,5 m hoch

Grillkamin: Max. 1 m hoch, Abstand zum Wald beachten

Frühbeete/Tunnel: Genehmigungsfrei bis bestimmte Maße

Gerätehäuser, feste Markisen, Antennen, Keller u. ä.: Verboten

Toiletten: Nur Camping- oder Trockentoiletten erlaubt

 

🚜 Gartenpflege & Nutzung

 

Pflicht zur kleingärtnerischen Nutzung (Eigenversorgung mit Obst/Gemüse)

Kein reiner Ziergarten, keine gewerbliche Nutzung

Fachgerechte Pflege von Pflanzen, Gehölzen und Wegen erforderlich

Kompostierung pflanzlicher Abfälle im Garten (max. Maße beachten)

Pflanzenschutz: Vorrang für biologische, umweltschonende Mittel

Düngung: Kein Mineraldünger, kein Mistlager

 

🌳 Bepflanzung & Gestaltung

 

Nur niedrigwachsende Obstgehölze empfohlen (Buschbäume, Spindel)

Hochstämmige Bäume: Nur 1 Stück als Schattenspender erlaubt

Grenzabstände und Standflächen gemäß Pflanzliste einhalten

Keine Hecken zwischen Gärten, keine Spaliere als Zäune

Garten muss ins Gesamtbild der Anlage passen (keine grellen Farben etc.)

 

🚶‍♂️ Gemeinschaft & Verhalten

 

Öffentliche Zugänglichkeit der Anlage für Fußgänger

Gemeinschaftsanlagen (Wege, Zäune, Gebäude) pfleglich behandeln

Teilnahme an Gemeinschaftsarbeit ist Pflicht (Arbeitsstunden)

Geräte dürfen nur zu zulässigen Zeiten betrieben werden (Ruhezeiten!)

Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn, Kindern und Besuchern oberstes Gebot

Hunde: Anleinpflicht, kein Zutritt zu fremden Gärten

 

🚗 Fahr- & Wegeregeln

 

Befahren der Anlage nur zum Be-/Entladen und nur samstags bis 16 Uhr

Tempo: Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h), höchste Vorsicht

Parken in der Anlage verboten – sofortiges Entfernen nach Entladung

Schäden sofort melden und auf eigene Kosten beheben

Schwerlastverkehr nur mit Antrag und Auflagen (Fahrbahnschutz, Trockenheit)

 

💧 Strom- und Wasserversorgung

 

Strom: Nur mit Genehmigung, VDE-Vorschriften beachten

Wasser: Kein Anschluss in Laube erlaubt, sparsam verwenden

Frostschutz im Winter beachten, Verbrauch wird anteilig abgerechnet

Brunnen und Pumpen verboten

 

📢 Bekanntmachungen & Zutrittsrecht

 

Aushänge am Schwarzen Brett sind verbindlich

Vereinsvertreter dürfen Gärten zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreten

In Notfällen Zutritt auch ohne Pächter möglich

 

🚫 Was ist nicht erlaubt? (Auswahl)

 

Dauerhaftes Wohnen / Übernachten

Tierhaltung (z. B. Hühner, Kaninchen)

Verbrennen von Gartenabfällen

Antennen und Sat-Schüsseln an/in Lauben

Feste Bauten ohne Genehmigung

Nicht-kleingärtnerische Nutzung (z. B. Partyhütte, Abstellplatz)

 

📝 Zusätzliche Hinweise

 

Jede Gartenanlage kann weitere spezifische Regeln haben

Aktueller Stand der Regelung: Juli 2009 (laut deiner Vorlage)

Änderungen und Ergänzungen vorbehalten – regelmäßig informieren!

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