Cannabisanbau in Kleingartenanlagen untersagt
in Deutschland ist der private Anbau von Cannabis seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Bedingungen legal – aber nicht in Kleingärten.
Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) dürfen volljährige Personen bis zu drei Pflanzen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anbauen (§ 9 Abs. 1 KCanG). bundesregierung.de+15anwalt.de+15zdf.de+15
Zudem darf man bis zu 50 g getrocknetes Cannabis zu Hause lagern und 25 g in der Öffentlichkeit mit sich führen. mdr.de+7ndr.de+7bild.de+7
Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere Minderjähriger, sicher geschützt sein. welt.de+15anwalt.de+15hanfverband.de+15
Der Begriff „Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ bezeichnet private, dauerhaft bewohnte Räumlichkeiten, inklusive Haus, Wohnung oder dazugehörigem Privatgarten. Kleingärten zählen nicht dazu, da sie laut Bundeskleingartengesetz nicht zum dauerhaften Wohnen vorgesehen sind. de.wikipedia.org+10tagesschau.de+10zdf.de+10
Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass der Anbau im Kleingarten in der Regel verboten ist, außer bei seltenen Bestandsschutz-Fällen, bei denen die Laube bereits vor dem Kleingartengesetz von 1983 als Wohnraum genutzt wurde. anwalt.de+14tagesschau.de+14reddit.com+14
Ort | Erlaubt? | Anmerkung |
---|---|---|
Eigene Wohnung / Hausgarten | ✅ | Bis zu 3 Pflanzen & 50 g Cannabis erlaubt, mit Sicherungspflicht |
Kleingarten / Gartenlaube | ❌ (i.d.R.) | Nur erlaubt bei altem Wohnrecht vor 1983 (Bestandsschutz) |
✔️ Eigenanbau ist legal, aber nur im Wohnhaus oder bositzTreffpunkt – nicht im Kleingarten.
? In Kleingärten gilt in der Regel ein Anbauverbot – es sei denn, es besteht Bestandsschutz durch altes Wohnrecht.
Achte auf die Sicherungsmaßnahmen (Kein Zugriff Dritter, keine Geruchsbelästigung, gesicherter Standort).